Steckbrief - Sanatorium Eggensberger GmbH


Das Sanatorium Eggensberger GmbH ist:
  • Sowohl zur Vorsorge (§ 23 Abs. 4 SGB V)
  • Als auch zur Rehabilitation (§ 30 Abs. 2 SGB V)
  • Rehabilitationsrichtung n. § 107(2) SGB V
  • Private Krankenanstalt nach § 30 der GewO
  • Beihilfefähig nach § 6 + 7 der Beihilfeverordnung Abs. 2 a BhV
  • Ambulantes Rehazentrum nach den BAR-Richtlinien (§ 137 d SGB V)
  • EAP-Zentrum für die Berufsgenossenschaften
Folgende gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Zertifizierungen bestehen:
  • Nach § 20 SGB IX statuiert der Gesetzgeber ein Verfahren zur Qualitätssicherung für Rehakliniken. Demgemäß legt die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) fest, welche Normen von allen Rehakliniken erfüllt werden müssen und listet alle Einrichtungen, die diese erfüllen: http://www.bar-frankfurt.de/
  • Unsere Einrichtung ist seit dem 09.07.2012 bei rehaspect als Rehaklinik anerkannt. Das entsprechende aktuelle Zertifikate kann hier heruntergeladen werden.
  • Außerdem ist unsere Einrichtung nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Zertifizierende Stelle ist das akkreditierte Unternehmen CERT iQ aus Fürth. Das Zertifikat kann hier heruntergeladen werden.
  • Unsere Rehaeinrichtung erfüllt die Voraussetzungen des § 137 d SGB V.
  • Zur Qualitätssicherung wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer das Verfahren QS-Reha der Uni Freiburg vereinbart http://www.qs-reha.de/.